Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB’s der Tennisschule
1. Allgemein
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule MVL Tennis & Mind in Anspruch nehmen. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule MVL Tennis & Mind nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragabschluss
Die Tennisschule ist in der Annahme Ihres Angebots frei. Bei Zustandekommen eines Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag besitzt Gültigkeit für den jeweils ausgeschriebenen Trainingszeitraum (der Sommersaison / Wintersaison) und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung ist der volle Rechnungsbetrag zu entrichten. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beträge findet nicht statt.
3. Training
Das Training wird von Michelle van Lier und dem Trainerteam der Tennisschule MVL Tennis & Mind durchgeführt. Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Workshops, Camps und Fitnesstraining. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch Michelle van Lier. Bei Bedarf kann die Einteilung geändert werden. Auf Wünsche unserer Kunden werden wir nach Möglichkeit Rücksicht nehmen. Die Einteilung und Benennung des Trainers bleibt der Tennisschule vorbehalten. Bei nicht voll belegten Kursen kann es zu Veränderungen der Gruppenkonstellation kommen, die eine erneute Absprache erforderlich machen. Eine solche Änderung stellt keinen Kündigungsgrund dar. Falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen. An gesetzlichen Feiertagen (Niedersachsen) findet kein Training statt. Die Regelungen in den Vereinen bezgl. der Ferien können unterschiedlich sein.
4. Trainingskosten
Die Entrichtung der Kursgebühren erfolgt im Voraus bzw. während der Kursreihe nach Rechnungsstellung. Sie kann bei Vereinstraining auf den jeweiligen Verein zum Einzug übertragen werden. Gültig sind immer die Gesamtpreise der jeweiligen Kursreihe für die entsprechend anfallenden Trainingsleistungen der Tennisschule. Im Gesamtpreis sind die Honorare für Trainer/innen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültige Mehrwertsteuer enthalten.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde die Tennisschule unverzüglich, spätestens 24 Stunden vor dem Termin, informieren. Rechtzeitig abgesagte Stunden müssen nicht bezahlt werden. Anderenfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt bestehen. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht. Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden und werden weder anteilig noch ganz erstattet. Gruppentrainingsstunden, die durch die Tennisschule abgesagt wurden (z.B. aufgrund von Krankheit), werden nachgeholt. Ist dies nicht möglich, so werden die Kosten zurückerstattet. Hierbei können bis zu 2 Stunden pro Halbjahr wegen Krankheit des Trainers ausfallen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholen besteht. Sollten Trainingseinheiten witterungsbedingt mehr als zweimal nicht stattfinden, werden diese nachgeholt und Termine mit den betroffenen Teilnehmern abgestimmt. Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- und Hallenplätze. Bei Unbespielbarkeit des Platzes fällt das Training aus. Der Anspruch auf das vereinbarte Trainingsentgelt bleibt bestehen.
6. Aufsichtspflichten, Haftungsrisiken Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer der Tennisschule MVL Tennis & Mind übernehmen keinerlei Haftung bei Sach- und Körperschäden, sowie für den Ersatz liegen gebliebener oder abhanden gekommener Gegenstände. Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach Ende des Trainings leider keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch wieder pünktlich in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7. Vorzeitige Beendigung / Kündigung
Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer Spielsaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. In den gesetzlich geregelten Fällen kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Daneben wird ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall einer mehr als 3 Monate andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigung eingeräumt, die ein Fortsetzen des Sportes unmöglich macht. Dies ist durch ein aussagekräftiges Attest nachzuweisen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Bei Minderjährigen muss dieser/diese bis zur Abholung durch die Eltern/Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich verbleiben. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainings sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.
9.1 Inkasso
Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit dem Datum der Rechnungsstellung (innerhalb von 14 Werktagen) an die Tennisschule fällig.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
AGB Stand: 01.03.2023